Re:Re: aufrollung des vorjahres

Startseite Foren Sonstiges aufrollung des vorjahres Re:Re: aufrollung des vorjahres

#69207
andrea78
Teilnehmer

Hallo Ronnie!

Also wenn du eine Aufrollung machst – dann gibt es einfach dann einen Nachtrag beim Beitragsnachweis 12/07 – (das mit dem BN ist noch das Einfachste) – den L16/BGLN mußt du natürlich stornieren und neu erstellen – auch DB/DZ/KommSt werden sich ändern – folglich auch hier neue Erklärungen…

Wenn du es als Nachzahlung behandelst dann bräuchtest du nur die SV ins Vorjahr reinrollen und Lst/DB/DZ/KommST hättest du im Monat des zufließens abzuführen (=April 2008) Wäre mal rein von der Fälligkeit der Abgaben die geschicktere Lösung. (auch wegen Buchhaltung – wird ja schon abgeschlossen sein das Jahr 2007) Dazu empfehle ich dir das Handbuch deines Softwareherstellers zufassen und unter der Handhabung von Nachzahlungen nachzulesen… – weil die Abrechnung von sowas (bei meinem Programm jedenfalls) um einiges schwieriger ist…

Liebe Grüße,Andrea