Re:Re: aufrollung des vorjahres

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#69206
ronnie
Teilnehmer

hallo stefan,

danke für deinen tipp. ich habe leider diese aktuelle buch nicht. unterscheidet es sich zu der auflage aus 2004?

mir geht es nur darum, ob man nun bezüge aus dem vorjahr aufrollen darf u. wenn ja, wie ich BN, BGN, L16 korrigieren muss.

zb bei einem arbeitnehmer wurden keine sonderzahlungen im VJ ausbezahlt, dies jedoch erst mitte märz erkannt.

weiß hier keiner rat?
danke im voraus!
lg ronnie