Startseite › Foren › Laufender Bezug › Aufrollung am Jahresende › Re:Re: Aufrollung am Jahresende
9. Januar 2011 um 21:52 Uhr
#72316
Roland
Teilnehmer
Hallo Gaby!
Eindeutig keine Verpflichtung, ist eine Kann-Bestimmung.
Und richtig, bei der Veranlagung passiert im Prinzip das Gleiche, nur mit weit mehr Möglichkeiten für den Steuerpflichtigen.
LG