Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Auflösungsschreiben bei freien Dienstverträgen › Re:Re: Auflösungsschreiben bei freien Dienstverträgen
15. Februar 2013 um 11:05 Uhr
#73514
Roland
Teilnehmer
Hallo Rene!
Korrekt – es ziehen die Bestimmungen aus § 1159 ABGB.
Dienste höherer Art = wie § 1 Ang.Gesetz (so wird’s auf jeden Fall ausgelegt), also kfm. Tätigkeiten, Kanzleiarbeiten oder höhere nichtkaufmännische Tätigkeiten.
LG