Re:Re: Auflösungsschreiben bei freien Dienstverträgen

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#73514
Roland
Teilnehmer

Hallo Rene!

Korrekt – es ziehen die Bestimmungen aus § 1159 ABGB.

Dienste höherer Art = wie § 1 Ang.Gesetz (so wird’s auf jeden Fall ausgelegt), also kfm. Tätigkeiten, Kanzleiarbeiten oder höhere nichtkaufmännische Tätigkeiten.

LG