Re:Re: Auflösungsabgabe ja oder nein??

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#73851
N1981
Teilnehmer

Hallo!

Muß ich für einen MA, welcher länger als 6 Monate befristet ist und nach z.B. 2 Monaten das DV einvernehmlich gelöst wird, die Auflösungsabgabe noch immer zahlen oder gibt es da vielleicht eine Änderung??

Danke

Natascha