Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Auflösungsabgabe ja oder nein?? › Re:Re: Auflösungsabgabe ja oder nein??
8. Mai 2014 um 14:34 Uhr
#73851
N1981
Teilnehmer
Hallo!
Muß ich für einen MA, welcher länger als 6 Monate befristet ist und nach z.B. 2 Monaten das DV einvernehmlich gelöst wird, die Auflösungsabgabe noch immer zahlen oder gibt es da vielleicht eine Änderung??
Danke
Natascha