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21. Oktober 2013 um 10:01 Uhr
#73687
Teilnehmer
Hallo Natascha!
Keine AA (da ist es egal, wie das DV aufgelöst wird, die Befristung darf nur nicht länger als 6 Monate sein).
Ist zwar nur über die Erläuterungen geregelt, aber egal.
LG