Re:Re: Auflösungsabgabe ja oder nein??

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#73687
Roland
Teilnehmer

Hallo Natascha!

Keine AA (da ist es egal, wie das DV aufgelöst wird, die Befristung darf nur nicht länger als 6 Monate sein).
Ist zwar nur über die Erläuterungen geregelt, aber egal.

LG