Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Auflösungsabgabe bei Lohnschwankung › Re:Re: Auflösungsabgabe bei Lohnschwankung
18. Juli 2013 um 14:36 Uhr
#73641
ingridB
Teilnehmer
Vielleicht hab ich dich falsch verstanden, aber warum wird nicht einfach nur eine Änderungmeldung gemacht (anstatt ab- und anzumelden9?
Nachdem das DV weitergeführt wird, stellt sich m.E. die Frage ob eine Auflösungsabgabe anfällt garnicht.
Im Übrigen hat er aus dem selben Grund ja auch keinen Anspruch beim AMS. Oder sieht das jemand anders?
Ich hoffe, das kann ein bisschen helfen.
LG
Ingrid