Re:Re: Auflösungsabgabe bei Lohnschwankung

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ingridB
Teilnehmer

Vielleicht hab ich dich falsch verstanden, aber warum wird nicht einfach nur eine Änderungmeldung gemacht (anstatt ab- und anzumelden9?

Nachdem das DV weitergeführt wird, stellt sich m.E. die Frage ob eine Auflösungsabgabe anfällt garnicht.

Im Übrigen hat er aus dem selben Grund ja auch keinen Anspruch beim AMS. Oder sieht das jemand anders?

Ich hoffe, das kann ein bisschen helfen.

LG
Ingrid