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3. Dezember 2012 um 8:52 Uhr
#73412
Teilnehmer
Herzlichen Dank, Roland.
Wir haben bereits einvernehmlich aufgelöst.
Ich versteh nur nicht, wenn sie doch die Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension erfüllt(vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer)
warum muss man bei der Auflösung die Abgabe bezahlen.
lg
Peter