Re:Re: Auflösungsabgabe

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#73410
Roland
Teilnehmer

Hallo Peter!

Willst du einvernehmlich lösen? – dann würde nach dem Gesetzestext die Auflösungsabgabe anfallen.
Fraglich ist derzeit noch, ob die GKK’s die Sache so eng auslegen werden.
Nach derzeitigem Stand der Dinge würde ich aber eine DN-Kündigung empfehlen.

LG