Start › Foren › Laufender Bezug › Arztbesuch während der Dienstzeit › Re:Re: Arztbesuch während der Dienstzeit
Hallo Daniela,
der Arzt wird wenn er korrekt arbeitet nur die eine Stunde Wartezeit und Behandlung bestätigen.
Der gesunde Menschenverstand sagt Arbeitsstätte – Arzt – Arbeitsstätte gehört zum Arztbesuch, und wenn es die örtlichen Gegebenheiten nachvollziehen lassen, dann sind die 2 Stunden zu bezahlen.
Literatur kenne ich keine dazu.
Aber auch den § 8 lt. AngG den die unführst müsste den Dienstgeber bekehren.
a) soll der Dienstgeber froh sein, dass der Mitarbeiter überhaupt einen Arzt mit so einer kurzen Wartezeit gefunden hat und
b) ist ein solcher Dienstgeber, der wirklich so denkt und handelt für mich … und
c) wenn der DG gar nicht einsichtig ist, soll der Mitarbeiter während der Arbeitszeit zur Arbeiterkammer auf Beratung gehen, wobei der DG diese Abwesenheiten zusätzlich zu bezahlen hat
lg
hubert k.
