Re:Re: Arbeitszeitverlegung für „Shut-Down“

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#71778
Mathias
Teilnehmer

Hallo Martha,

da kommen nur Schicht- bzw. Nachtarbeitszulagen in Frage. Da ja offenbar seine Normalarbeitszeit in der Nacht liegt, handelt es sich nicht um Überstunden, so dass es auch keine Überstundenzuschläge geben kann.

Du schreibst, für Euch gilt der KV Allgemeines Gewerbe. Handelt es sich um einen Angestellten?

LG
Mathias