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13. Mai 2010 um 0:04 Uhr
#71635
Roland
Teilnehmer
Hallo Daniela!
Eine absolut „prekäre“ Frage.
Sie ist fast nur zu beantworten, wenn man auch sämtliche „Hintergrundinformationen“ besitzt, wie
– den anzuwendenden KV und
– die Normalarbeitszeit der Vollzeitkräfte.
Erst dann kann man sich ev. auf eine Beurteilung „einlassen“.
LG