Re:Re: Arbeitszeitgesetz

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#71635
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Eine absolut „prekäre“ Frage.

Sie ist fast nur zu beantworten, wenn man auch sämtliche „Hintergrundinformationen“ besitzt, wie
– den anzuwendenden KV und
– die Normalarbeitszeit der Vollzeitkräfte.

Erst dann kann man sich ev. auf eine Beurteilung „einlassen“.

LG