Re:Re: Arbeitszeit fällt teilweise in einen Feiertag

Startseite Foren Sonstiges Arbeitszeit fällt teilweise in einen Feiertag Re:Re: Arbeitszeit fällt teilweise in einen Feiertag

#71203
Fibu04
Teilnehmer

Hallo,

ich habe nun auch bei der WKO nachgefragt, und der Rechtsexperte sagte mir, das das Urteil nicht für unseren Betrieb gilt.
Die Arbeitszeit, die in den Feiertag hineinreicht, muß als Feiertagsarbeit abgerechnet werden.

lg
fibu04