Re:Re: Arbeitszeit fällt teilweise in einen Feiertag

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#71208
Roland
Teilnehmer

Hallo fibu04!

Das wird dann schon so stimmen – ich habe im letzten Posting übersehen, dass am Feiertag gewöhnlich überhaupt nicht gearbeitet wird.
Somit keine vollkontinuierliche Arbeitsweise erforderlich – daher gilt das Urteil nicht.
Da sieht man, dass oft nur ein Wort entscheidend ist – sorry!

LG