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5. Januar 2010 um 22:23 Uhr
#71208
Teilnehmer
Hallo fibu04!
Das wird dann schon so stimmen – ich habe im letzten Posting übersehen, dass am Feiertag gewöhnlich überhaupt nicht gearbeitet wird.
Somit keine vollkontinuierliche Arbeitsweise erforderlich – daher gilt das Urteil nicht.
Da sieht man, dass oft nur ein Wort entscheidend ist – sorry!
LG