Startseite › Foren › Sonstiges › Arbeitszeit 24.12. › Re:Re: Arbeitszeit 24.12.
9. Dezember 2008 um 22:36 Uhr
#69954
Teilnehmer
Hallo Kathrin!
Grundsätzlich gilt:
Der 24. Dezember ist ein Werktag, kein Feiertag –> somit keine gesetzliche Grundlage für eine „Begünstigung“ des AN.
Allerdings sehen einige Kollektivverträge Begünstigungen für den AN vor.
Konkret muss man dann wirklich in den KV’s nachblättern.
LG