Re:Re: Arbeitszeit 24.12.

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#69954
Roland
Teilnehmer

Hallo Kathrin!

Grundsätzlich gilt:
Der 24. Dezember ist ein Werktag, kein Feiertag –> somit keine gesetzliche Grundlage für eine „Begünstigung“ des AN.

Allerdings sehen einige Kollektivverträge Begünstigungen für den AN vor.
Konkret muss man dann wirklich in den KV’s nachblättern.

LG