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7. Oktober 2014 um 7:46 Uhr
#73955
Martin
Teilnehmer
Da frage ich mich, ob eine andere Textierung anerkannt wird und zum gleichen Ziel führt:
Z.B. Das Dienstverhältnis endet am 30.09.2034. Bis dahin kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist auch früher zu jedem 15. und Monatsletzten gelöst werden.
In Deutschland sind viele (Entsende-) Verträge mit der Pensions-Beendigungsklausel vereinbart. Wenn unser OGH Urteil (was ich annehme) konform mit EU Recht ist, dann wird´s auch bei unserem nördlichen Nachbarland Beratungsbedarf geben…