Re:Re: Arbeitsverhältnis bzw. Dienstvertrag

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#74010
Catwomen
Teilnehmer

Hallo!

Ein interessanter Fall, hat sich schon eine Lösung gefunden?

Gefühlsmäßig hätte ich zuerst auf klarer Fall von AVRAG getippt,

Nach überfliegen dieses Links scheint es aber nicht eindeutig zu sein. ❓
http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CB8QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.wkv.at%2Fdownloads%2Fsp%2FInfo-Blaetter%2FBetriebsuebergang.doc&ei=jNqyVJSbEdTrasrKgPAG&usg=AFQjCNEiUEyhPOugy1o8C3XdwE5-NUX7sA&sig2=PjChRn057kimz6Cp4IHg9w&bvm=bv.83339334,d.d2s
Auszug aus dem Link von der Wirtschaftskammer „Ein Übergang des Arbeitsverhältnisses erfolgt bei allen im übergehenden Betrieb (Betriebsteil) beschäftigten Arbeitnehmern und Lehrlingen (Änderungsanzeige an die Lehrlingsstelle). Hingegen gehen diejenigen Arbeitnehmer nicht über, die zwar auch für den übergehenden Betrieb (Betriebsteil), nicht aber in diesem tätig sind (z.B. in den übergehenden Bereich nicht eingegliedertes und diesem daher nicht zuzuordnendes Verwaltungspersonal oder Reinigungskräfte). Bei Tätigkeit in verschiedenen Betriebsbereichen kommt es auf den überwiegenden Einsatzbereich an. In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine einvernehmliche Klärung unter Einbindung der betroffenen Arbeitnehmer.“

Poste bitte welche Lösung du angewendet hast, ist für alle ein sehr interessanter Fall.

Variante a) Einigung auf AVRAG Übergang
– 3/4 des Gehalts weiterhin über Wohnungsgenossenschaft
– 1/4 des Gehalts über neue Eigentümergemeinschaft (neuer Dienstvertrag ab 1.1.2015 mit AVRAG Anrechnung ab 2001 für Abfertigung. Urlaub darf anteilig mitgenommen werden)

Variante b) Entscheidung für Teilung
– 3/4 des Gehaltes weiterhin über Wohnungsgenossenschaft – einvernehmliche Änderung oder Änderungskündigung
– 1/4 des Gehalts über neue Eigentümergenossenschaft mit neuem DV ab 1.1.2015 und Abf. neu ab 1.2.2015

Bin gespannt, kann auch sein das ich auf dem Holzweg bin. FÜR RISIKEN UND NEBENWIRKUNGEN….. 😆