Re:Re: Arbeitsrechtsache-Abschlagszahlung

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#69717
baumi
Teilnehmer

hallo roland,

da kann einer nicht schlafen (wegen deiner antwort um 2 Uhr in der früh).

also, die krankenkasse hat uns jetzt bestätigt das es eine vereinbarte abgangsentschädigung ist und daher SV-frei
(§ 49 Abs. 3 Z 7 ASVG). der mitarbeiter war in abfertigung neu und das dienstverhältnis wurde beendet 09/2007 und wurde komplett abgerechnet, inkl. Urlaubsersatzleistung.

wie rechne ich jetzt ab , wenn es eine Sonderzahlung ist :

1/5 Lst-frei (inkl. Komms.st, DB, DZ)
4/5 Lst-pflichtig (inkl. Komms.st, DB, DZ), mit 6 % fix-satz oder mit lfd. Lst., falls lfd. Lst. – wieviel Lst-Tage gebe ich ein?
werden die € 620,- Lst-frei und die freigrenze von € 2.000,- berücksichtigt?

lgr
baumi