Startseite › Foren › Sonstiges › Arbeitsrechtsache-Abschlagszahlung › Re:Re: Arbeitsrechtsache-Abschlagszahlung
hallo roland,
da kann einer nicht schlafen (wegen deiner antwort um 2 Uhr in der früh).
also, die krankenkasse hat uns jetzt bestätigt das es eine vereinbarte abgangsentschädigung ist und daher SV-frei
(§ 49 Abs. 3 Z 7 ASVG). der mitarbeiter war in abfertigung neu und das dienstverhältnis wurde beendet 09/2007 und wurde komplett abgerechnet, inkl. Urlaubsersatzleistung.
wie rechne ich jetzt ab , wenn es eine Sonderzahlung ist :
1/5 Lst-frei (inkl. Komms.st, DB, DZ)
4/5 Lst-pflichtig (inkl. Komms.st, DB, DZ), mit 6 % fix-satz oder mit lfd. Lst., falls lfd. Lst. – wieviel Lst-Tage gebe ich ein?
werden die € 620,- Lst-frei und die freigrenze von € 2.000,- berücksichtigt?
lgr
baumi