Re:Re: Arbeitsnehmerveranlagung speziell 2009

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Roland
Teilnehmer

Liebe Roswitha!

Die Negativsteuer gibt es leider nur, wenn der AN-Absetzbetrag zusteht, das ist bei PensionistInnen leider nicht der Fall.

Medikamente sind absetzbar als außergewöhnliche Belastung unter dem Titel „Krankheitskosten“
Daneben könnte eventuell noch ein Mehraufwand wegen „Krankendiätverpflegung“ (bei Zucker 70 Euro monatlich) geltend gemacht werden, siehe Seite 124 Steursparbuch Müller 2009/2010.

LG