Startseite › Foren › Laufender Bezug › Arbeitsaufzeichnung bei Telearbeit › Re:Re: Arbeitsaufzeichnung bei Telearbeit
29. Juni 2012 um 13:01 Uhr
#73273
Teilnehmer
Hallo!
Der Grundsatz lautet: Die genauen Arbeitszeiten (nicht nur das Ausmaß, sondern auch von bis) sind zwingend aufzuzeichnen!
LG