Re:Re: Arbeits- und Entgeltsbestätigung WOHI, ÖGB

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#71545
ingridB
Teilnehmer

Hallo Wolf,
unter gesetzlichen Abzügen sind nur SV und LSt gemeint. Du mußt den Nettobetrag und nicht den Auszahlungsbetrag anführen.

Man stelle sich vor die DNin hätte vl noch eine Vorschußrückzahlung, Exekutionszahlungen o.ä. zu leisten.
Solche Abzüge nach Ermittlung des Nettoeinkommens dürfen die Basis für den Wochenhilfeanspruch keinesfalls schmälern.
LG
Ingrid
PS Der Gewerkschaftsbeitrag verringert nicht direkt die gesetzlichen Abgaben, sondern er verringert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.