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24. Oktober 2008 um 22:31 Uhr
#69749
Roland
Teilnehmer
Hallo Manuela!
1) Kein Entgelt vom DG, jedoch Krankengeld von der GKK ab dem 4. Tag der Dienstverhinderung.
2) Kein Anspruch vom DG, ob das Entgelt (wenn tatsächlich bezahlt) vom freien DN zurückgefordert werden kann, ist ein heikler Punkt – tendenziell würde ich ja sagen, weil gutgläubiger Verbrauch meines Erachtens nicht eingewendet werden kann.
3) Bitte eine Anfrage an die GKK richten; grundsätzlich ist aber eine Rückforderung von ungebührlich entrichteten Beiträgen möglich
4) Bitte nachlesen in der PV-Info April 2008, ein Beitrag von Monika Kunesch.
LG