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19. Januar 2012 um 8:13 Uhr
#73067
biggi
Teilnehmer
Bei der Veranlagung kann sich nur das 2. PP, das nicht schon berücksichtigt wurde, auswirken.
Da, wie gesagt, das PP nur die Steuerbemessungsbasis verringert, ist der Betrag, der dann rauskommt, schwer vorauszusagen, besonders bei unterschiedlichen Einkommen und 2 Arbeitgebern.
Kann man sich nicht online auch das Berechnungsblatt zeigen lassen?
Liebe Grüße
Biggi