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21. März 2008 um 13:49 Uhr
#69104
Mitglied
Hallo Sybille,
ja – die Möglichkeit steht offen (auch wenn es sich jetzt dabei nicht um eine PV-Frage handelt 😉 )
Du kannst den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung innerhalb der Rechtsmittelfrist (1 Monat ab Zustellung; sofern die Veranlagung bereits erfolgte) oder auch nach Abgabe der Erklärung (wenn noch keine Veranlagung erfolgte) schriftlich zurücknehmen –> Schreiben an dein FA.
Möglich ist dies allerdings nur, wenn es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt.
Schöne Ostern
Stefan