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2. April 2009 um 12:43 Uhr
#70385
Teilnehmer
Im KV für Handelsarbeiter steht (Lohnordnung Punkte C und D WR und UBH):
Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern mit unterschiedlichem Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung berechnet sich die UBH bzw. WR nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit.
Ich hoffe, dass ich damit helfen konnte.
Liebe Grüße
Biggi
