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6. Februar 2013 um 15:14 Uhr
#73497
Roland
Teilnehmer
Hallo Stephanie!
Diese Form der „Karenzteilung“ ist mir unbekannt – mE ist das gar nicht möglich!
Ansonsten würde bei einem „Urlaub“ sämtliche Entgelte zustehen, also neben dem Gehalt auch der Sachbzezug (in Geld abgegolten) und die Provisionen.
LG