Re:Re: Ansprüche Karenzunterbrechung

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Roland
Teilnehmer

Hallo Stephanie!

Diese Form der „Karenzteilung“ ist mir unbekannt – mE ist das gar nicht möglich!

Ansonsten würde bei einem „Urlaub“ sämtliche Entgelte zustehen, also neben dem Gehalt auch der Sachbzezug (in Geld abgegolten) und die Provisionen.

LG