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2. Februar 2011 um 22:33 Uhr
#72434
Teilnehmer
Liebe Christine!
Entweder verstehe ich jetzt etwas falsch oder handelt es sich tatsächlich um ein und denselben Krankheitsfall (?).
Nach deinem Posting (erster Satz) hätte ich es so interpretiert, dass die 4 Tage Pflegefreistellung schon länger zurückliegen und jetzt ein neuerlicher Fall eingetreten ist – dann hätte der/die AN auf ALLE Fälle Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist.
Bitte poste nochmals mit den genauen Daten.
LG