Re:Re: Anspruch Pflegeurlaub

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#72448
rich
Teilnehmer

Lieber Roland!

Danke für deine Erläuterungen, diese habe ich auch jetzt im Ortner nochmals nachgelesen.

Eine Frage zu diesem Beispiel:
Macht es einen Unterschied, dass in diesem Fall die 1.Verhinderung für die Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen verwendet worden ist und die 2.Verhinderung ein erkranktes Kind betrifft?
Das ist bei uns nicht der Fall – beide Verhinderungen betrifft ein erkranktes Kind.

Wenn du im Ortner die Textpassagen vor dem Beispiel 135 anschaust – (1), dort heißt es doch:
Die zweite Pflegewoche für Kinder unter 12 Jahren nach §16 Abs.2 UrlG bzw. die Dienstverhinderung nach §8 Abs.3 AngG kann nicht direkt im Anschluß an die Pflegefreistellung nacfh §16 Abs.1 UrlG genommen werden, sondern nur bei einer neuerlichen Erkrankung.

Wie ist das zu verstehen? Jetzt stehe ich wirklich völlig auf der Leitung.