Re:Re: Anspruch Pflegefreistellung/Betreuungsfreistellung

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Ulrike1
Mitglied

Besten Dank Herr Roland für den Hinweis auf den §8 Abs.3 AngG.
Ist Ihrer Meinung nach ein Verhinderungsgrund im familiären Bereich nach diesem Paragraph z.B. auch die notwendige Betreuung eines nicht erkrankten Geschwisters, wenn die ansonsten betreuende Mutter durch einen Krankenhausaufenthalt an der Betreuung verhindert ist?

Eine Frage hätte ich noch: ist nicht die 2. Woche §16 Abs.2(UrlG) nur für die notwendige Pflege seines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht hat? Ich hatte das bei meiner ursprünglichen Fragestellung übersehen, und allein aufgrund dessen, da es sich nicht um einen solchen Fall handelt, kann die Freistellung nicht aus diesem Titel gewährt sein.
Ich bin jetzt aber aufgrund Ihrer Definition ein wenig verwirrt, ist dies nicht die Definition des Anspruches für die 1. Woche Freistellung?
Danke für Ihre Hilfe,
mit bestem Gruß
Ulrike