Re:Re: Anspruch Pflegefreistellung/Betreuungsfreistellung

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Anspruch Pflegefreistellung/Betreuungsfreistellung Re:Re: Anspruch Pflegefreistellung/Betreuungsfreistellung

#71045
Roland
Teilnehmer

Hallo Ulrike!

Da sind wohl ein paar Sachen vermischt worden.
Anspruch auf die 2. Woche Pflegefreistellung gem. § 16 Abs. 2 UrlG besteht:

Ist der Arbeitnehmer nach Antritt des Arbeitsverhältnisses an der Arbeitsleistung
wegen der notwendigen Betreuung seines Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) infolge eines Ausfalls einer Person, die das Kind ständig betreut hat, aus den Gründen des § 15d Abs. 2 Z 1 bis 5 des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221, in der jeweils geltenden Fassung, nachweislich verhindert, so hat er Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis zum Höchstausmaß seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitsjahres. Als nahe Angehörige im Sinne dieses Bundesgesetzes sind der Ehegatte und Personen anzusehen, die mit dem Arbeitnehmer in gerader Linie verwandt sind, ferner Wahl- und Pflegekinder sowie die Person, mit der der Arbeitnehmer in Lebensgemeinschaft lebt.

Somit ist die 2. Woche Pflegefreistellung grundsätzlich NICHT zu gewähren.
Aber Achtung: Es könnte eine bezahlte Dienstverhinderung gem. § 8 Abs. 3 Ang.Gesetz vorliegen, da der Grund der 2. Woche doch ein anderer ist als die 1. Woche.

LG

LG