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31. März 2016 um 13:31 Uhr
#74234
the brain
Mitglied
Hallo Claudia,
das aktuelle DV mit Beginn 2007 ist ja laut Deiner Beschreibung ein komplett neues DV, und hat nichts mit dem vorhergehenden zu tun.
Und dann ist es genau so zu behandeln, als würde diese DNin bei irgendeinem anderen DG neu anfangen.
Es gelten daher für die Urlaubsberechnung die normalen Anrechnungsbestimmungen. Außer im KV würde etwas anderes stehen, was ich so allerdings nicht kenne.
Die angesprochenen 10 Monate sind immer ohne Bedeutung.
lg
hubert k.