Re:Re: Anrechnung Vordienstzeit

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#71979
Roland
Teilnehmer

Hallo Stephanie!

Meinst du damit, wenn ein AN z.B. auf Grund einer Vordienstzeitenanrechnung bereits im Vorjahr Anspruch auf 6 Wochen gehabt hätte (und ich es „übersehen“ hätte)?
Die Anwort lautet JA!

LG