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12. Oktober 2011 um 10:16 Uhr
#72940
SchwarzSab
Mitglied
Hallo!
Dort sind alle Infos über Anrechnung Urlaubsvordienstzeiten: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=421055&DstID=0
Kurzgefasst Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern – sofern das Dienstverhältnis jeweils zumindest 6 Monate gedauert hat – können bis zu einem Höchstausmaß von 5 Jahren angerechnet werden.
Lg