Re:Re: Anrechnung Dienstjahre

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#70712
Ernestine
Teilnehmer

Hallo Mary!

Grundsätzlich ist im jeweiligen Kollektivvertrag die genaue Anrechnung der Vordienstjahre geregelt.
Es gibt KVs wo Vordienstjahre (Handel) angerechnet werden bzw. auch nicht (zB Gastgewerbe ).

Ich empfehle dir einen Versicherungsdatenauszug bei der GKK anzufordern (geht per Internet oder telefonisch) und deinem neuen DG als Nachweis für deine VDZ vorzulegen. Er muß dann diese Zeiten lt. dem anzuwendenden KV anrechnen.

BG

Ernestine