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30. Dezember 2010 um 14:11 Uhr
#72297
Gerhartl
Teilnehmer
Überstunden bitte (auch) bei der Berechnung des Lohnausgleiches rausrechnen (sie werden ja in der Altersteilzeit nicht mehr geleistet). Sollten ausnahmsweise doch Überstunden in einer die Geringfügigkeitsgrenze überschreitenden Höhe anfallen, so ruht das ATZG für die betreffenden Zeiträume (§ 28 AlVG).