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26. November 2008 um 13:12 Uhr
#69914
Teilnehmer
Ich habe jetzt noch eine Frage: Wenn wir anstatt im März 2009 bereits ab 1.1. 2009 die Lohnerhöhung vornehmen, muss ich dann gleich den erhöhten Gehalt als Beitragsgrundlage beim AMS angeben oder im Jänner nochmals eine Änderung schicken.
Danke
Mimi