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26. November 2008 um 9:41 Uhr
#69912
biggi
Teilnehmer
Liebe Mimi!
Jede Gehaltsänderung (ob so oder KV-Erhöhung) bewirkt auch eine Änderung des Zuschusses und gehört daher dem AMS mittels Änderungsmeldung (gibt es im Downloadbereich auf der AMS-Seite – Unternehmensbereich) gemeldet -> alles wieder neu rechnen im März und melden.
Liebe Grüße
Biggi