Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Altersteilzeit und Erfolgsbezug › Re:Re: Altersteilzeit und Erfolgsbezug
7. Mai 2010 um 15:35 Uhr
#71615
Gerhartl
Teilnehmer
Ob Einkürzung erfolgt, hängt mE davon ab, ob es sich um einen arbeitszeitbezogenen Entgeltbestandteil handelt (dann ja), oder ob der (bestimmte) Erfolg, für den dieses Entgelt gebührt, weiterhin (trotz Teilzeitbeschäftigung) in unverminderter Höhe eintritt. Meldung an das AMS wäre über der HBGrl mE nicht erforderlich, würde das aber sicherheitshalber trotzdem mit dem AMS abklären.