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15. Oktober 2008 um 16:22 Uhr
#69716
Teilnehmer
hallo,
also wir bezahlen nach dem ende der freizeitphase, bzw. dann bei pensionsantritt, da das dienstverhältnis in der freizeitphase noch aufrecht ist. die abfertigung darf nur mit dem günstigen lohnsteuersatz ausbezahlt werden, wenn der dienstnehmer in pension geht.
es könnte ja z.b. durch umstände die nicht vorhersehbar sind, der dienstnehmer vorzeitig in invaliditätspension gehen oder vielleicht frühzeitig sterben. dann ändert sich ja auch der betrag für die abfertigung.
lgr
baumi
