Re:Re: Altersteilzeit u. KFZ-Sachbezug

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#69396
Martin
Teilnehmer

Liebe Margit!

Ich würde im 1. Jahr vollen SB, im 2. Jahr keinen SB ansetzen.
Allerdings könnte der Dienstnehmer einen Anspruch des Sachbezug als laufenden Geldbezug geltend machen. Prüfe die Dienstwagenbestimmung ob der Widerruf möglich ist, bzw. befristet war.
(könnte ein GPLA Prüfungspunkt werden)

Bei einer Abfertigung ist der Wert VOR Altersteilzeit, also mit Sachbezug in die Berechnungsgrundlage zu nehmen.