Re:Re: Altersteilzeit – Kurzarbeit

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#70413
Andrea11
Teilnehmer

Hallo Claudia,

ich kann mir vorstellen, dass dir das Grauen kommt, allein bei der Vorstellung dass abrechnungstechnisch die Konstellation Altersteilzeit und Kurzarbeit zusammenfällt.

Grundsätzlich, soweit ich es aus der aktuellsten Bundesrichtlinie Kurzarbeit des AMS herauslesen konnte, spricht nichts dagegen. Förderbarer Personenkreis: „Förderbar sind alle ArbeitnehmerInnen mit Ausnahme von Lehrlingen und von Mitgliedern des geschäftsführenden Organs“

Weiters gibts dann ja auch so „Mustervereinbarungen“ für Kurzarbeit … dort fand ich unter den allgemeinen Bestimmungen folgenden Punkt:
„Bei AN in Altersteilzeit darf nur das auf das vereinbarte Beschäftigungsausmass entfallende Entgelt, nicht aber der Lohnausgleich vermindert werden. Bei geblockter oder ungleich verteilter Arbeitszeit werden trotz der Kurzarbeit ebensoviele Zeitguthaben (für die Freizeitphase) erworben, wie ohne Kurzarbeit angefallen wären.

… sieht also leider ganz so aus, als würde das eine das andere nicht ausschliessen …

LG
Andrea