Re:Re: Altersteilzeit

#66398
Anonymous
Teilnehmer

Hallo Franz!

Leider gibt es meines Wissens hier noch keine Eindeutigkeit (auf alle Fälle mehr Fragen als Antworten).

Ein großes Problem hast du aber sicher: Das Zeitguthaben muss (außer es gibt eine anderslautende Bestimmung im KV) mit einem 50 %igen Zuschlag gem. § 19e AZG ausbezahlt werden. Siehe dazu OGH9ObA96/04i vom 6.4.2005.
Die Frage, die sich dabei noch stellt, ist die, ob auch der Lohnausgleich in den Stundensatz mit einberechnet werden muss (vielleich steht’s im KV)?!

Vielleicht konnte ich dir damit wenigstens ein wenig weiterhelfen.

LG Roland