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17. März 2011 um 11:56 Uhr
#72600
rich
Teilnehmer
Jetzt würde mich noch interessieren, wie eine solche Umstufung in eine höhere Beschäftigungsgruppe (z.B. von BG3 in BG4) hinsichtlich Einreihung Berufsjahre vorgenommen wird, wenn es dazu im KV keine Regelung gibt.
Der Dienstnehmer ist bereits im 18.BJ/BG 3 und ich stelle mir die Frage ob bei einer Umstufung in die nächst höhere BG infolge der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit die 18 BJ ebenso angerechnet werden.
Vielen Dank für die Unterstützung.