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27. Dezember 2005 um 13:21 Uhr
#66340
Anonymous
Teilnehmer
Liebe Frau Ingrid!
Wenn die Voraussetzungen für den Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB/AEAB) wegfallen, so ist dies in der Lohnverrechnung ab der nächsten Lohnperiode zu berücksichtigen. Sie können aber auch eine Aufrollung durchführen – diese ist freiwillig. Hier ist zu beachten: Der AVAB/AEAB ist ein Jahresbetrag, er steht somit für das ganze Jahr 2005 nicht zu – es sind somit die Monate Jänner – lfd. aufzurollen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben!
LG C. Schweiger