Re:Re: All-In; zu viele Überstunden geleistet

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#71936
Martin
Teilnehmer

Hallo Joe!

Ich glaube, man kann trotzdem für die 20 Stunden Ü-Pauschale die § 68/2 Zuschläge herausrechnen.
Begründung: Grundlohn + Zuschlag für die ersten 20 Stunden wurden ausbezahlt, für die anderen Stunden eben nichts.
Denn, wenn Du kein Pauschale hättest und die Ü-Stunden auszahlen würdest, kämen ja auch der Grundlohn + Zuschlag zur Auszahlung und die verbleibenden (?Gleitzeit) Stunden nicht.

LSt ist im laufenden Kalenderjahr mE eine Aufrollung. Im Folgejahr eine Nachzahlung.
SV-technisch ist dies dem Anspruchszeitraum zuzuordnen.

Eine Deckungsprüfung ist i.d.R für einen Jahreszeitraum durchzuführen.
Ich sehe dies wie eine Gleitzeitvereinbarung für ein Jahr. Deshalb wäre die SV mE im letzten Monat des Deckungsprüfungszeitraums abzurechnen.