Re:Re: All-In Vertrag Schwangerschaft

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#73726
Roland
Teilnehmer

Hallo Nadine,

rein rechtlich müsste man die Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge „rausnehmen“, d.h. das Netto wird durch die höhere Steuerbelastung weniger.
Das „Gesamtgehalt“ darf mE absolut nicht gekürzt werden (mangels Widerrufsmöglichkeit einer All-In-Klausel).

LG