Startseite › Foren › Laufender Bezug › All in Vertrag › Re:Re: All in Vertrag
16. September 2011 um 11:07 Uhr
#72852
JB1
Teilnehmer
Hallo,
auch bei einer All-in Vereinbarung können 10 Zuschläge für 50 %ige ÜSt (max. € 86) steuerfrei sein, wenn durch das Gehalt 20 Überstunden mit Zuschlag abgegolten sind. Da du angedeutet hast, dass er viel zu viel verdient, gehe ich davon aus, dass dies der Fall sein wird, weshalb er ohnehin die Begünstigung bereits hat bzw. haben sollte (egal ob ÜP oder All-in).
Im schlimmsten Fall ist eine Änderungskündigung vorzunehmen.
LG Julia