Re:Re: All-In Vertrag

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#71697
Roland
Teilnehmer

Hallo sit!

Aus der Ferne jetzt sehr schwer zu beurteilen, vor allem der Sachbezug bereitet Kopfweh, denn der müsste mE auf den KV-Gehalt „draufgesetzt“ werden.

Grundsätzlich reicht es aber, die Deckungsprüfung am Jahresende zu machen – und wenn sich (noch) eine Überzahlung ergibt, ist es eh O.K.
Sollte ein Fehlbetrag auftauchen –> Aufrollung.

LG