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8. Februar 2009 um 21:54 Uhr
#70164
Teilnehmer
Hallo ibiza!
Grundsätzlich ist es bei einer GZ-Vereinbarung so, dass es sich erst dann um Überstunden handelt, wenn die max. Übertragungsmöglichkeit von Plusstunden (bei dir: 77 Stunden) überschritten wird.
Da kann es m.E. schon ein Problem geben, wenn sich der AN immer innerhalb dieses Rahmens bewegt, weil er ja dann keine Überstunden geleistet, sondern nur Gleitzeit aufgebaut hat.
LG