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6. Juni 2008 um 13:32 Uhr
#69293
edith
Teilnehmer
das hab ich dazu im Netz gefunden:
Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen):
Sie erhalten bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses (inkl. Kündigungszeit, Schadensersatzzeit) den aliquoten Teil Ihres Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeldes ausbezahlt.
Beispiel: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis am 30.09.2004 enden würde, und sie nicht erst nach dem 1.1.2004 eingetreten sind, bekommen Sie je 40/52 eines Monatsverdienstes (ArbeiterIn) oder je 9/12 eines Monatsgehaltes (Angestellte).